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Mietgutachten

Wir vergleichen:


In einem Mietwertgutachten werden Vergleichsmieten analysiert.
Dazu benötigt der Bausachverständige einen qualifizierten Mietspiegel der Gemeinde. Sollte kein Mietspiegel vorhanden sein, so werden Mietspiegel aus anderen Städten oder Gemeinden mit vergleichbaren örtlichen Verhältnissen herangezogen und ausgewertet. Mietminderungen sind nicht Bestandteil eines Mietwertgutachtens und sind in einem gesonderten Gutachten zu ermitteln.