Bauabnahme/Baumängel

Bauabnahme

 

Baufachliche Begleitung als Interessenvertreter des Bauherren bei der Herstellung eines Wohnhauses

Leistungsumfang:

 

1. Beteiligung und Mitwirkung an den laut Hausbauvertrag festgesetzten 

    Abnahmen und Übergaben bzw. nach Baufortschritt (Roh-und Endabnahme),

2. Protokollführung von Schäden und Mängeln, Kontrolle von Rohbauhöhen,
    Maßtoleranzen, usw. und

3. fachliche Beratung und Auswertung nach Zeitaufwand.

 

Alternativposition:

 

4. Prüfen der Planungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und des
    Bauvertrages aus baufachlicher Sicht.

 

Die einzelnen Abnahmepositionen werden vor Baubeginn sowie Anzahl der Stunden einschließlich Stundensatz in einer Vereinbarung schriftlich fixiert.

 

Baumängel

 

Ursachen:

 

bleibt eine qualitätsgerechte Bauausführung auf der Strecke.

Es kann jeder abschätzen, dass durch diese Ursachen Baumängel und Bauschäden entstehen. Deshalb ist es ratsam Beweismittel über Baumängel rechtzeitig, schon bei der Entstehung, zu dokumentieren. Diese Beweissicherung ist in einer späteren Auseinandersetzung zur Durchsetzung der Ansprüche der Bauherrschaft auf ein Bauwerk mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften von hoher Bedeutung.


Schon bei Entdecken eines Baumangels kann die Bauherrschaft zur Durchsetzung seines Mängelbeseitigungsanspruchs einen Bausachverständigen beauftragen, und die Kosten des Bausachverständigen durch den Verursacher ersetzen lassen.