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Verkehrswertgutachten

Wir ermitteln die Verkehrswerte:

 

  • zum Zwecke der Vermögensfeststellung
  • zur Beleihungswertermittlung bei Kreditvergabe
  • zur Preisfindung bei Erwerb, Verkauf oder Schenkung einer Immobilie
  • bei Vermögensauseinandersetzung (Erbengemeinschaft oder Scheidung)
  • zur Ermittlung des Wertes eines Erbaurechts
  • zur Feststellung eines Versicherungswertes
  • zur Feststellung des Wertes eines Wohnungs- und Benutzungsrechts
  • zur Feststellung des Wertes einer Grunddienstbarkeit
  • zur Wertfeststellung eines Bauschadens

 

für private Auftraggeber und auch Banken, Versicherungen, Steuerberater und Gerichte.