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Schadensgutachten

Sind Bauschäden aufgetreten, entstehen bei den Beteiligten unterschiedliche Ziele. Zunächst müssen die Verantwortlichkeiten klar abgeklärt werden.
Dazu muss im Gewährleistungszeitraum schnellstens Mängelbeseitigung eingefordert werden. Die Ursachen der Mängel müssen analysiert und anschließend eine definitive Schadensbeseitigung zur vertragsmäßigen dauerhaften Nutzung des Objektes hergestellt werden. Dieser Ablauf geschieht meistens in einem komplizierten Spannungsfeld zwischen den Beteiligten. Die Parteien sind gereizt und oftmals unrealistisch in ihren Forderungen. Hierbei ist nun ein ruhiger, fachlich kompetenter und trotzdem unparteilicher Bausachverständiger gefragt. Es geht dabei um wirtschaftliche Auswirkungen, die sich in einem optimalen Verhältnis von Aufwand und Nutzen für beide Parteien unter Beachtung der bautechnischen Regeln darstellen lassen.


Der Bausachverständige hat die Aufgabe „Pfusch am Bau“ in Form eines Schadengutachtens lückenlos darzustellen.