Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beweissicherungen

Vor dem Baubeginn einer Baumaßnahme wie:

 

  • Neubau an meiner Grundstücksgrenze,
  • Abriss einer Gebäudehälfte auf dem Nachbargrundstück neben meinem neuen Wintergarten,
  • Bau einer neuen Straße mit Gehweg an der Grundstücksgrenze,
  • Verlegung von Entwässerungsleitungen im Straßenbereich oder über das eigene Grundstück,
  • vor Verdichtungsarbeiten mit großen Verdichtungsmaschinen,
  • bei Insolvenz meines bauausführenden Betriebes,
  • oder nach Kündigung eines Auftragnehmers durch den Auftraggeber während der Baumaßnahme,
  • sowie vor einem Auftragnehmer-Wechsel (Schnittstelle) den bis zum Vertragswechsel erreichten Erfüllungsstand ermitteln,

 

sind dringend notwendige Beweise über den vorhandenen Bauzustand der Immobilie einschließlich aller Nebenanlagen durch Bild und Text von einem Bausachverständigen zu dokumentieren.

 

Mit diesem Gutachten beweist der Immobilienbesitzer im Fall eines entstandenen Fremdschadens den bis zum Schadensereignis vorhandenen Bauzustand seiner Immobilie vor dem Versicherer beziehungsweise auch vor Gericht.

 

Diese Beweissicherung dient auch sehr oft als vorbeugende Maßnahme zur Erhaltung und zum Schutz der wertintensiven Immobilie.